Da es in Deutschland keine amtliche Gebührentabelle für physiotherapeutische Leistungen gibt, kann jeder Therapeut eigene, angemessene Preise für seine Leistungen erheben. Diese haben sich bestenfalls am ortsüblichen Satz zu orientieren. Ich halte mich bei der Festsetzung meiner Gebühren weitestgehend an die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) bzw. der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Fußschule (Gruppe mit maximal 6 Teilnehmern) Dauer 3 Stunden
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